Informationen zu Stundenermäßigungen
Stundenermäßigung Alter:
Stundenermäßigung/ Alter (bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung, Teilzeit = anteilsmäßig) beträgt (bis 31. Januar 2022)
nach Vollendung des 58. Lebensjahr 1 Stunde
60. Lebensjahr 2 Stunden
62. Lebensjahr 3 Stunden
Stundenermäßigung bei festgestelltem Grad der Behinderung
50% 2 Stunden
70% 3 Stunden
90% < 4 Stunden
Altersteilzeit/ Blockmodell:
Bei einem genehmigten Antrag auf Altersteilzeit /Blockmodell geben Sie Ihre benötigte Stundenzahl bitte bei Punkt 1 an „Übersicht über die Gesamtstundenanzahl“ an.
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